Als FTTC bezeichnet man das Verlegen von Glasfaserkabeln bis zum Kabelverzweiger (KVz). Zwischen Kabelverzweiger (KVz) und dem Hausübergabepunkt wird die vorhandene Kupfer-Infrastruktur genutzt. Es gibt keine Baumaßnahmen im Haus.
Um die erforderlichen Baumaßnahmen zu reduzieren, kann die im Haus vorhandene Infrastruktur von Kupfer- und Koaxialkabeln weiter genutzt werden. Die Glasfaserleitung wird durch eine Bohrung in den Keller gelegt und auf die bestehenden Leitungen verteilt.
Alle Gebäude in Planung, Neubauten und Gebäudemodernisierungen sollten vollständig mit Glasfaser verkabelt werden. Glasfaserkabel werden dabei bis in jede Wohneinheit verlegt und dort auf die Anschlüsse verteilt.
Bei der Planung des Glasfasernetzes identifizieren wir die Gebiete, welche zukünftig ausgebaut werden. Unter anderem haben dabei Ihre Interessensbekundungen einen hohen Stellenwert – denn wir bauen dort zuerst, wo am meisten Bedarf besteht. Sollten Sie uns eine unterzeichnete Nutzungsvereinbarung zukommen lassen, fließt dies unmittelbar in unsere Planung ein und erhöht Ihre Chancen auf einen Glasfaseranschluss.
Sobald wir in Ihrem Gebiet sind erhalten alle Eigentümer ein Schreiben von uns mit den wichtigsten Infos. Wir vereinbaren daraufhin einen persönlichen Termin mit Ihnen und klären vor Ort alle Details zur Erschließung. Der Glasfaseranschluss endet in der Regel im Hausanschlussraum im Keller Ihres Gebäudes und verläuft parallel zu Ihrem Stromanschluss. Aber keine Sorge, wir klären mit Ihnen zusammen den besten und einfachsten Weg zu Ihrem Highspeed-Anschluss.
Der Glasfaserausbau kann starten. Zunächst werden die Leitungen in den öffentlichen Verkehrswegen gesichert und errichtet. Wir arbeiten dabei mit lokalen Partnerfirmen zusammen. Sukzessive und mit fortschreitendem Tiefbau können nach und nach Häuser in dem Ausbaugebiet an das Glasfasernetz angeschlossen werden, damit Sie möglichst bald Kommunikation in Lichtgeschwindigkeit genießen können.
Freuen Sie sich auf Telekommunikation in Lichtgeschwindigkeit! Wir liefern Ihnen den gewünschten Internetanschluss, sobald die Arbeiten in Ihrer Liegenschaft abgeschlossen sind. Natürlich gibt es keine Abnahmeverpflichtung bestimmte Internet- und Telefonprodukte – Sie haben die freie Wahl
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